Entwurf von Joachim Steinhöfel und Maximilian KrahGesetz zur Gewährleistung freier Rede und Einhaltung straf- und zivilrechtlicher Vorschriften in den sozialen Netzwerken (Meinungsfreiheitsgesetz – MfG)§ 1 AnwendungsbereichDieses Gesetz gilt für soziale Netzwerke. Dies sind Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht im Inland Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.§ 2 Inländischer ZustellungsbevollmächtigterAnbieter sozialer Netzwerke haben für Zustellungen in Deutschland in ihrem Impressum einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen.§ 3 Haftung für rechtswidrige Inhalte DritterAnbieter sozialer Netzwerke haften auch für von Dritten eingestellte rechtswidrige Inhalte, wenn sie diese nach Kenntnis nicht unverzüglich entfernen.§ 4 Haftung für Löschungen und Sperrungen(1) Anbieter sozialer Netzwerke können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Inhalte Dritter entfernen, deren Veröffentlichung nicht gegen deutsches Recht verstößt.(2) Anbieter sozialer Netzwerke können auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie Profile Dritter löschen oder befristet sperren, soweit der betroffene Dritte deutsches Recht nicht verletzt hat.(3) Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten dann nicht, wenn der betroffene Dritte die AGB (Gemeinschaftsregeln) des sozialen Netzwerks verletzt hat und die AGB ihrerseits rechtmäßig sind. Dies gilt dann nicht, wenn das soziale Netzwerk eine marktbeherrschende Stellung hat.§ 5 BagatellklauselDie Ansprüche aus § 3 MfG können nur dann geltend gemacht werden, wenn die rechtswidrigen Inhalte geeignet sind, die Interessen des Betroffenen spürbar zu beeinträchtigen.§ 6 GerichtsstandFür Klagen aufgrund dieses Gesetzes ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.§ 7 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.(2) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben. Alle etwa aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Entscheidungen sind gegenstandslos.
Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels gab im Dritten Reich die Richtlinien des „rechten Denkens“ vor. Das Hauptziel der Reichskulturkammer war die staatliche Organisation und Überwachung bzw. Kontrolle der Kultur. Demnach diente die Reichskulturkammer der Gleichschaltung der Kultur, um alle gesellschaftlichen Bereiche zu kontrollieren. Heute gibt es den „linken“ Mainstream und dessen politische Korrektheit. Eine mächtige Allianz aus Merkel, Gauck und anderen Spitzenpolitikern, aus Gewerkschaften, Kirchen, muslimischen Verbänden, die Amadeu-Antonio-Stiftung, den großen Medien und Talkshows bis hin zur terroristischen Antifa und einem Justizminister der sich eher als Gesinnungsminister hervortut. Sie teilen in Hell-Deutschland und Dunkel-Deutschland. Sie stellen jeden der nicht dem „linken“ Mainstream und dessen politische Korrektheit entspricht in die rechten Ecke bzw. diffamieren sie ggf. gleich als Nazis. Dieser Mainstream, diese Gut"herren"menschen ersetzen das Grundgesetz. Sie verbreiten und verüben ein subtiles Klima der Angst und Unterdrückung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie üben Zensur und gesellschaftlichen Druck aus, wo immer es ihnen möglich ist. Sie geben das neue „Rechte Denken“ vor und schränken das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ein. Da würde selbst ein Joseph Goebbels vor Neid erblassen. Dieser Blog – soll "Neues" aus der „neuen Reichskulturkammer“ - mit zusammengetragenen Beiträgen aus dem Internet - widerspiegeln.
Der Philosoph Theodor W. Adorno: „Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.“

No comments:
Post a Comment