Gibt Totalitarismus von rechts und links keine Chance
Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda
Joseph Goebbels gab im Dritten Reich die Richtlinien des „rechten Denkens“ vor.
Das Hauptziel der Reichskulturkammer war die staatliche Organisation und
Überwachung bzw. Kontrolle der Kultur. Demnach diente die Reichskulturkammer der
Gleichschaltung der Kultur, um alle gesellschaftlichen Bereiche zu
kontrollieren. Heute gibt es den „linken“ Mainstream und dessen politische
Korrektheit. Eine mächtige Allianz aus Merkel, Gauck und anderen
Spitzenpolitikern, aus Gewerkschaften, Kirchen, muslimischen Verbänden, die
Amadeu-Antonio-Stiftung, den
großen Medien und Talkshows bis hin zur terroristischen Antifa und einem
Justizminister der sich eher als Gesinnungsminister hervortut. Sie teilen in Hell-Deutschland und Dunkel-Deutschland. Sie stellen jeden der nicht dem „linken“ Mainstream und dessen politische Korrektheit entspricht in die rechten Ecke bzw. diffamieren sie ggf. gleich als Nazis. Dieser Mainstream, diese Gut"herren"menschen ersetzen das Grundgesetz. Sie verbreiten
und verüben ein subtiles Klima der Angst und Unterdrückung in allen
gesellschaftlichen Bereichen. Sie üben Zensur und gesellschaftlichen Druck aus, wo immer es ihnen möglich
ist. Sie geben das neue „Rechte Denken“ vor und schränken das Grundrecht auf
Meinungs- und Informationsfreiheit ein. Da würde selbst ein Joseph Goebbels vor Neid
erblassen. Dieser Blog – soll "Neues" aus der „neuen Reichskulturkammer“ - mit zusammengetragenen Beiträgen aus dem Internet - widerspiegeln.
Der Philosoph Theodor W. Adorno: „Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.“
Thursday, April 27, 2017
Meinungsfreiheit und Zensur, Reguliert Facebook!
Meinungsfreiheit und Zensur, Reguliert Facebook!
(Gastbeitrag) Der neueste Angriff auf oppositionelle Meinungen wird indirekt, aber dafür um so wirkungsvoller Vorgetragen. Netzwerkdurchsetzungsgesetz – der Name ist eigentlich ein Freudscher Versprecher, denn er verrät um was es eigentlich geht: Sich im Netz durchzusetzen. Die unbotmäßigen, die kritischen Stimmen zum Schweigen zu bringen. Und zwar außerhalb des rechtsstaatlichen Bereichs.
Demokratische Meinungsäußerungen sind – gedeckt durch Art. 5 unserer Verfassung – nicht zu verbieten. Also geht man den indirekten Weg.
Man verpflichtet soziale Netzwerke zu etwas Unmöglichem und droht im Fall der Nichterfüllung dieser auferlegten Pflicht mit massiven Strafen.
Das Gesetz sieht vor, dass, etwa Facebook,
♦ „einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt" und
♦ „jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt".
Ein Staat, der selbst bei schweren Straftaten jämmerlich versagt, der millionenfachen Rechtsbruch duldet und unter Anderem mit Überlastung entschuldigt, ein Staat, in dem Strafverfahren oft Jahre dauern, verpflichtet ein Privatunternehmen dazu, in kürzester Zeit Recht zu sprechen.
Und die Strafen sind deftig. Bis zu 5 Millionen €. Die Wirkung ist vorhersehbar: Wenn auch nur der geringste Zweifel angebracht ist, wird gelöscht werden. Denn das Risiko einer Löschung ist 0. Minister Maas jedoch zeigt dadurch auch, wie man mit einem kurzen Gesetz die Meinungsfreiheit wesentlich beschränken kann.
Soziale Netzwerke sind die Marktplätze und Stammtische des 21. Jahrhunderts. Wer hier die Meinungsführerschaft hat, punktet im demokratischen Wettbewerb um Stimmen.
Soziale Netzwerke sind also unverzichtbarer Teil des verfassungsmäßigen Prozesses der Willensbildung der Staatsbürger.
Der Schluss ist klar: Die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger müssen auch gegenüber Quasimonopolisten wie Facebook durchgesetzt werden. Dies ist die Pflicht des Staates.
Es gibt Vorbilder für diese Forderung. Im Telekommunikationsgesetz heißt es: „Unternehmen, die auf Märkten … über beträchtliche Marktmacht verfügen, werden durch die Bundesnetzagentur Maßnahmen nach diesem Teil auferlegt." Facebook muss die Meinungsfreiheit gewährleisten. Es muss also durch Gesetze sichergestellt werden, dass -etwa Facebook- den Artikel 5 GG nicht einschränkt und dass die rechtliche Verteidigung des Bürgers gegen Verstöße uneingeschränkt über den ordentlichen Rechtsweg erfolgen kann
Das stellt natürlich keinen Freibrief für Straftaten dar. Das Internet darf genauso wenig rechtsfreier Raum sein, wie unsere Straßen und Plätze. Nur:
♦ Eine Zensur ist verfassungswidrig.
♦ Zensur ist Unrecht.
♦ Wir lassen uns unser Recht nicht nehmen.
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