Ein Jahr nach dem Anschlag am Breitscheidplatz werfen Angehörige aller zwölf Todesopfer der Bundesregierung Versagen vor.
"Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
am 19.
Dezember 2016 erschoss ein islamistischer Terrorist in Berlin einen
polnischen LKW-Fahrer, raubte das Fahrzeug und steuerte es in den
Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Er ermordete dabei weitere
elf Menschen aus Israel, Italien, Tschechien, der Ukraine und
Deutschland. Mehr ls 70 Personen wurden - teilweise sehr schwer -
verletzt.
Wir,
die Verfasser dieses Briefes, sind Familienangehörige aller zwölf
Todesopfer. Einige von uns gehören auch selbst zu den Verletzten und
Nothelfern am Breitscheidplatz. Wir haben uns nach dem Anschlag in einer
Gruppe zusammengeschlossen und stehen miteinander in Kontakt. Wir
teilen unsere Trauer, versuchen uns gegenseitig so gut es geht zu
unterstützen und informieren uns über Entwicklungen in der Politik und
den Medien.
Wir
nehmen in den Monaten seit dem Anschlag vielfältige Missstände wahr und
haben uns nun entschieden, uns mit diesem Brief direkt an Sie, Frau
Bundeskanzlerin, zu wenden. Die Missstände betreffen sowohl die
mangelhafte Anti-Terror-Arbeit in Deutschland als auch den Umgang mit
uns als Opfer und Hinterbliebene.
Während
sicherlich kein Land der Welt absolute Sicherheit vor terroristischen
Anschlägen gewährleisten kann, mangelt es in Deutschland an
grundlegender Professionalität im Umgang mit dem Terrorismus. Durch die
Arbeit von investigativen Journalisten sowie des
Untersuchungsausschusses in NRW und des Sonderbeauftragten des Senats
von Berlin, Bruno Jost, sind mittlerweile Fehlleistungen der
Anti-Terror-Arbeit in Deutschland ans Licht gekommen, die als
alarmierend einzustufen sind.
Dazu
kommentierte Claus Kleber im ZDF "heute journal" am 12. Oktober 2017:
"Das Erschreckende ist, dass es zu spät ist, man kann die Fehler nicht
mehr korrigieren. Aber zwölf Menschen könnten noch leben, 70 Verletzte
unversehrt sein, wenn Behörden, allen voran die Landeskriminalbehörden
von NRW und Berlin, ihren Hintern hoch bekommen hätten, wenn dort nicht
katastrophale Zustände geherrscht hätten. Das ist auch in dieser
drastischen Formulierung das Ergebnis des Sonderermittlers Jost."
Der
Terrorist, der den Anschlag am Breitscheidplatz verübt hat, ist unter
vielen Migranten zu Beginn der Flüchtlingskrise nach Deutschland
gekommen, hat vielfach Asyl beantragt, war als einer der Top-Gefährder
bekannt und ist auch vor dem Anschlag bereits mehrfach straffällig
geworden. Seine Fingerabdrücke zur elektronischen Identifizierung wurden
- wie die der meisten Flüchtlinge - mehrfach gar nicht oder erst mit
großer Verzögerung ausgewertet. Als Top-Gefährder in der
Bundeshauptstadt wurde er nur gelegentlich und nur an Werktagen und nie
nachts observiert, obwohl bekannt war, dass er gewerbsmäßigen
Drogenhandel betrieb. Möglichkeiten zur Abschiebung wurden verpasst. Es
herrschte ein Kompetenzchaos zwischen Landeskriminalämtern (LKAs)
verschiedener Bundesländer, dem Bundeskriminalamt (BKA) und weiteren
circa 50 Behörden, deren genaue Aufgaben kaum abgegrenzt werden können
und die ihn betreffende Informationen nur äußerst mangelhaft
austauschten.
Frau
Bundeskanzlerin, der Anschlag am Breitscheidplatz ist auch eine
tragische Folge der politischen Untätigkeit Ihrer Bundesregierung. In
einer Zeit, in der die Bedrohung durch islamistische Gefährder deutlich
zugenommen hat, haben Sie es versäumt, rechtzeitig den Ressourcenausbau
und die Reformierung der wirren behördlichen Strukturen für die
Bekämpfung dieser Gefahren voranzutreiben.
Wir
fordern Sie dringend auf, die vorhandenen Defizite so schnell wie
möglich zu beseitigen. Sie sind in der Verantwortung, die für die
Bekämpfung des Terrors erforderlichen Ressourcen im Bund mit Priorität
bereitzustellen. Aber auch die Länder müssen ihre Strukturen ausbauen
und mit Ihnen gemeinsam an einer Entwirrung der behördlichen Strukturen
arbeiten. Es darf künftig nicht mehr zu so gravierenden Problemen in der
Koordination kommen. Gerade im Falle des Attentäters vom
Breitscheidplatz sind diesbezüglich eklatante Missstände offenbar
geworden, die so nicht weiter toleriert werden können.
In
Bezug auf den Umgang mit uns Hinterbliebenen müssen wir zur Kenntnis
nehmen, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie uns auch fast ein Jahr nach dem
Anschlag weder persönlich noch schriftlich kondoliert haben. Wir sind
der Auffassung, dass Sie damit Ihrem Amt nicht gerecht werden. Der
Anschlag galt nicht den unmittelbar betroffenen Opfern direkt, sondern
der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Frage des Respekts, des
Anstands und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Sie als
Regierungschefin im Namen der Bundesregierung unseren Familien gegenüber
den Verlust eines Familienangehörigen durch einen terroristischen Akt
anerkennen.
Auch
Ihre bisherigen Aktivitäten zur Unterstützung unserer Familien sind
nicht ausreichend. So haben Sie schon am Tag unmittelbar nach dem
Anschlag in der Gedächtniskirche einen Trauergottesdienst mit anderen
Vertretern hoher politischer Ämter begangen. Zu diesem Zeitpunkt wussten
wir Betroffenen noch gar nichts von unserem Schicksal. Das dem
Bundesministerium des Innern nachgeordnete BKA hatte eine
Informationssperre zum Verbleib der Opfer verhängt und sich 72 Stunden
Zeit für die Identifikation der Opfer gelassen. Während also der
Trauergottesdienst stattfand, haben wir Hinterbliebenen verzweifelt nach
unseren Angehörigen gesucht und dabei sämtliche Krankenhäuser in Berlin
persönlich aufgesucht oder telefonisch kontaktiert.
Überhaupt
stand uns nach dem Anschlag anfangs nur die allgemeine Meldestelle für
Vermisste der Berliner Polizei zur Verfügung. Hier wurden keinerlei
Auskünfte erteilt und Rückrufe versprochen, die aber nicht erfolgten.
Erst nach massiven Beschwerden über die fehlende Kommunikation und über
36 Stunden nach dem Anschlag wurden den Familien Beamte vom LKA Berlin
als persönliche Ansprechpartner zugeordnet. Die LKA-Beamten konnten aber
aufgrund der Informationssperre des BKA über weitere 36 Stunden
keinerlei Auskünfte über unsere Angehörigen geben. Während einige Beamte
sich nach Kräften um uns bemühten und zum Beispiel Notfallseelsorger
vermittelten, ließen es andere an Empathie deutlich fehlen. Es kam sogar
zu Zurechtweisungen.
In der
Folge hat sich in den ersten Tagen und Wochen tatsächlich niemand von
offizieller Seite um uns gekümmert. Das erste offizielle Schreiben
deutscher Behörden kam 22 Tage nach dem Anschlag von
Bundesjustizminister Heiko Maas an einen Teil der Familienangehörigen.
Er unternahm dabei keine Anstrengungen, zumindest alle
Familienangehörigen ersten Grades direkt zu erreichen, sondern beließ es
dabei, mit unvollständigen Listen zu arbeiten. Er kondolierte den
Hinterbliebenen, die er so erreicht hatte persönlich, allerdings nicht
im Namen der Bundesregierung, und erläuterte den Prozess der
Antragstellung für Härteleistungen aus Mitteln des Deutschen
Bundestages.
Es hat
60 Tage gedauert, bis uns der damalige Bundespräsident Joachim Gauck zu
einem Zusammentreffen im Schloss Bellevue einlud und kondolierte. Dank
der großen Menschlichkeit und Offenheit von Herrn Gauck fand dort eine
würdevolle Zusammenkunft statt, an der auf Einladung des
Bundespräsidenten auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière teilnahm.
Auch
wenn der Bedarf schon wenige Tage nach dem Anschlag hätte erkannt werden
müssen, dauerte es fast drei Monate bis die Bundesregierung Herrn
Ministerpräsident a.D. Kurt Beck zum Beauftragten für die Opfer und
Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz am 19.
Dezember 2016 ernannte. Seit seiner Benennung setzten sich Kurt Beck und
ein Team von Mitarbeitern sowohl für uns Hinterbliebene als auch für
die Verletzten des Anschlags ein.
Wir
sind Herrn Beck für seinen Einsatz sehr dankbar. Leider ist er jedoch
nicht mit Ressourcen ausgestattet, effektiv helfen zu können. So bleibt
ihm als eingesetztem Vertreter der Bundesregierung teilweise auch nichts
anderes übrig, als Spendenorganisationen um Hilfen für Betroffene zu
bitten. Das ist zwar eine im Einzelfall kreative Herangehensweise, ein
Vertreter der Bundesregierung sollte diesen Schritt jedoch nicht
unternehmen müssen, um die notwendige Versorgung von Opfern eines
terroristischen Akts sicherzustellen.
Wir
empfehlen im Übrigen dringend, das Amt von Herrn Beck nach seinem
angekündigten Abschlussbericht fortzuführen. Die Aufgabe dieses Amtes
besteht nicht nur in der weiterführenden Betreuung der Hinterbliebenen
und Verletzten vom Breitscheidplatz. Es bedarf dieses Amtes zur
dauerhaften Koordination von Aktivitäten im Bereich der Prävention,
Vorbereitung und Kommunikation im Bereich des Opferschutzes auf Bundes-
und Landesebene.
Der
Verlust eines geliebten Menschen lässt sich nicht durch materielle
Kompensationen entschädigen. Die Lücke in unserem Leben wird bestehen
bleiben und uns bis an das Ende unseres Lebens begleiten. Wir müssen
lernen, damit umzugehen.
Der
Verlust eines engsten Angehörigen verursacht aber auch finanzielle
Schäden. Unsere Erwartung ist, dass der Staat für die Familien der
Hinterbliebenen "in die Schuhe der Opfer steigt" und zumindest die
finanziellen Lücken schließt, die der Anschlag reißt. Es ist unsere
konkrete Erwartung an Sie, Frau Bundeskanzlerin, dass die Bundesrepublik
unseren Familien unbürokratisch und umfassend hilft und für die
heutigen und künftigen finanziellen Schäden aufkommt.
Gegenüber
dieser Erwartung bleibt der Umfang der aktuellen staatlichen
Unterstützung weit zurück. Es gibt nach aktuellem Rechtsstand für uns
drei in Summe unzulängliche Entschädigungsquellen:
(1)
Zunächst gab es für Hinterbliebene einer terroristischen Straftat die
bereits erwähnte, einmalige sogenannte Härteleistung des Deutschen
Bundestages, allerdings in niedriger Höhe.
(2)
Darüber hinaus gibt es Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG). Im Rahmen des OEG werden Bestattungskosten übernommen, die nicht
mehr als die Kosten der billigst möglichen Bestattung decken. Etwaige
Rentenansprüche nach OEG werden darüber hinaus mit erarbeiteten
Rentenansprüchen verrechnet. Die Sätze sind so gering, dass auch auf
sehr niedrigem Rentenniveau kein Anspruch verbleibt.
(3)
Zuletzt stehen Mittel der Verkehrsopferhilfe (VOH) zur Verfügung. Nach
dem Verkehrsopfer-Hilfegesetz leistet die VOH nur Entschädigungen nach
einem begrenzten Katalog für unmittelbare Schäden. Durch den Anschlag
verursachte Verdienstausfälle von Selbstständigen und andere indirekte
Folgekosten des Anschlags werden nicht berücksichtigt und damit auch
nicht erstattet.
Die
Anspruchsgrundlagen der drei Entschädigungsquellen sind sehr komplex und
für uns oftmals kaum zu durchschauen. Für jede mögliche Unterstützung
ist es erforderlich, umfassende Anträge auszufüllen, zum Teil mit
identischen Fragestellungen in den Formularen. Erst dann wird
beschieden, ob ein Anspruch besteht. Ansprüche bestehen dann jedoch
oftmals nicht, oder nur in sehr geringem Umfang. Das ist sehr
frustrierend und führt zu extrem belastenden Situationen.
So
stehen viele von uns seit dem Anschlag vor ungelösten finanziellen
Herausforderungen. Wer kommt für den Beitrag des Verstorbenen für die
Finanzierung einer Hypothek auf? Wie gelangt jemand, der seine Wohnung
wegen des Anschlags aus finanziellen Gründen aufgeben musste ohne
externe Hilfe an eine neue Unterkunft, wenn als regelmäßiges Einkommen
nur kaum nennenswerte und unter Vorbehalt gezahlte Renten dem Vermieter
nachgewiesen werden können? Was sollen Eltern tun, die psychisch nicht
stabil genug für ihre bisherigen Vollzeitstellen sind, die aber aus
finanziellen Gründen voll arbeiten müssten? Wie sollen Alleinerziehende
den Alltag mit ihren Kindern gestalten, wenn sie zu mehr als 100%
arbeiten müssen, um den Verdienstausfall des verstorbenen Elternteils zu
kompensieren? Wer kommt für dauerhafte psychische Schäden auf, die bis
hin zur Berufsunfähigkeit führen?
Frau
Bundeskanzlerin, es besteht der dringende Bedarf für eine finanziell
umfassendere Unterstützung: Zum einen müssen - wie von Herrn Beck auch
bereits öffentlich gefordert - die Härteleistungen signifikant
aufgestockt werden. Zum anderen müssen Rentenansprüche ausgeweitet,
aufgestockt und losgelöst von finanzieller Bedürftigkeit geleistet
werden. Diese Leistungen sollten mit möglichst geringem bürokratischem
Aufwand für die Betroffenen erbracht werden - im Übrigen nicht nur für
Opfer und Hinterbliebene in Deutschland, sondern explizit auch für die
vom Terror betroffenen ausländischen Gäste.
Die
Inanspruchnahme der Verkehrsopferhilfe erscheint uns darüber hinaus als
eine inadäquate Mittelverwendung und nicht nachhaltige Lösung. Vor
kurzem hat Ihr Innenminister vermeldet, dass in Deutschland ein
Bombenanschlag verhindert wurde. Opfern dieses geplanten Anschlages
hätten die Mittel aus der Verkehrsopferhilfe nicht zur Verfügung
gestanden und die Versorgungslücke für die Betroffenen wäre noch größer
gewesen als sie für uns ohnehin schon ist. Auch stellt sich die Frage,
warum die Automobilversicherer und somit indirekt deren Versicherte für
die Schäden eines Terroraktes aufkommen, nur weil der Terrorist anstelle
einer Bombe einen LKW benutzt hat?
Zum
Glück sind wir in den schwierigen Monaten nicht ganz allein gelassen
worden. Während im Bund und im Übrigen auch im Land Berlin sich kaum
jemand um die Verletzten und Hinterbliebenen kümmerte, sprang
beispielsweise der ehrenamtliche Opferbeauftragte des Landes Berlin,
Rechtsanwalt Roland Weber, in die Lücke. Er versuchte vor allem in den
entscheidenden ersten Wochen nach dem Anschlag, die Familien so gut es
ging zu unterstützen und benötigte Informationen zusammenzustellen.
Neben Familien und Freunden haben sich auch zahlreiche Notfallseelsorger
und Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und vor allem der Weiße Ring
umfangreich für uns eingesetzt. Sie haben uns mit viel Energie und
Aufopferungsbereitschaft unterstützt. Ihnen und den vielen großzügigen
Spendern gilt unser großer Dank.
Frau
Bundeskanzlerin, leider ist zu befürchten, dass der Anschlag vom
Breitscheidplatz nicht der letzte terroristische Anschlag in Deutschland
gewesen sein wird. Auch deshalb wenden wir uns mit diesem offenen Brief
an Sie. Es sollte alles dafür getan werden, künftige Anschläge zu
verhindern und zumindest einen angemessenen Umgang mit Opfern und
Hinterbliebenen, ungeachtet der Nationalität, zu gewährleisten. Der Bund
im Zusammenwirken mit allen 16 Bundesländern muss den Umgang mit dem
Terrorismus so schnell wie möglich lernen. Die einfache Fortschreibung
des aktuellen Versagens der Bundesrepublik ist unverantwortlich.
Auch
wenn die von uns benannten Probleme nicht alleine auf Bundesebene gelöst
werden können, erfordert deren Lösung die maßgebliche Federführung der
Bundesregierung. Wir fordern Sie daher dringend auf, gemeinsam mit den
Bundesländern die Probleme umgehend anzugehen und Lösungen
herbeizuführen."
Gez. Mitglieder aller 12 Familien der Todesopfer vom Breitscheidplatz
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