
Eine junge Frau verliebt sich in Deutschland in einen Mann. Der Mann hat nicht den gleichen Glauben wie die Familie der Frau und auch nicht die gleiche ethnische Herkunft. Das sollte eigentlich hierzulande im 21. Jahrhundert kein Problem sein. Nur leider importieren wir gerade verstärkt die Sitten und Bräuche früherer Jahrhunderte. Und wenn sich eine junge Frau arabischer Abstammung aus einer muslimischen Familie in einen „Ungläubigen" und Nicht-Araber verliebt – was in einem nichtarabischen Land mit „ungläubiger" Mehrheit nichts Außergewöhnliches sein sollte – dann geht der Vater der jungen Frau mit Todesdrohungen und Gewalt gegen die Liebenden vor, weil er denkt, seine Religion schreibt ihm das vor. Darin kann er sich sogar von den Muslim-Verbänden in Deutschland bestätigt fühlen, die die Bundesregierung für Stützen der Gesellschaft hält. Der entsprechende Fall, der dieser Tage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wurde, spielt in Fürstenwalde bei Berlin.
Der Gerichtsberichterstatter schreibt: „Laut Anklage sollen beide Eltern im Mai 2014 in Fürstenwalde ihre Tochter und deren Freund mit dem Tod bedroht haben, weil sie ihre Beziehung zu dem weder arabischen noch muslimischen Mann ablehnten. Es kam zu Handgreiflichkeiten, bei denen der Vater mit einem Kantholz auf den Freund der Tochter losging. Das Mädchen soll gewürgt worden sein. Eine Verabredung zu einem Tötungsverbrechen ließ sich vor Gericht nicht nachweisen, so die Sprecherin."
Was heißt das konkret? Die Mutter muss 1800 Euro und der Vater 1500 Euro Geldstrafe wegen versuchter Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zahlen. Reichlich billig, aber Gewalt, die mit der Einhaltung islamischer Glaubenslehren begründet wird, stößt offenbar auf rücksichtsvolles Verständnis. Kein Wunder, denn das Verbot der „Mischehe" vertreten ja auch die Muslimverbände, die die Bundesregierung inzwischen als Partner in der Deutschen Islamkonferenz hofiert und mit denen manche Landesregierung Staatsverträge geschlossen hat, um ihnen u.a. den Weg zur Mitbestimmung bei Lehrplänen für islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu ebnen.
Da ist beispielsweise der Zentralrat der Muslime mit seinem medienpräsenten Vorsitzenden Aiman Mazyek. Der erklärt ganz klar, dass der muslimischen Frau keine Beziehung zu einem ungläubigen Mann gestattet ist. Zu „Mischehen" hat Mazyeks Verband klare Regeln aufgestellt: Ein Mann darf zwar eine Nicht-Muslimin heiraten, aber nur unter einer Bedingung: „Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden." Frauen die weder Jüdin, Christin oder Muslima sind kommen für eine Paarung nicht in Frage.
Muslimische Frauen dürfen nach Mazyek nur unter Glaubensbrüdern auf Partnersuche gehen: „Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. Da der Mann nicht zur islamischen Gemeinschaft gehört, ist es auch nicht möglich ihm jegliche Pflichten aufzuerlegen, die es in seiner Religion möglicherweise nicht gibt."
Wer solche Regeln aufstellt und propagiert, der muss sich nicht wundern, wenn Muslime darin bestärkt werden, diese entsprechend ihrer Heimattradition durchzusetzen. Wer diejenigen, die solche Regeln aufstellen, ohne Not als offizielle Gesprächspartner hofiert und sogar noch finanziell fördert, damit sie sich um „Flüchtlinge" kümmern, unterstützt den Geist, der hinter solchen Gewalttaten gegen ein unislamisch liebendes Paar steckt. Das rücksichtsvoll milde Urteil tut ein Übriges.
Und die Opfer? Die unislamisch Liebenden sind nun in Deutschland in Gefahr. Das junge Paar lebt seit dem Vorfall in einem Zeugenschutzprogramm. Die Opfer müssen sich also verstecken und die Täter kommen frei. Hätten sie im Sinne einer anderen Ideologie zugeschlagen, wären sie wahrscheinlich nicht so billig davongekommen.
Quelle: http://www.rundschau-online.de/24795984
Die zitierten Aussagen des Zentralrats der Muslime finden Sie hier: http://islam.de/1641.php#euf/sexverweigerung01.html
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Peter Grimms Blog Sichtplatz hier
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